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Mein Low-Carb-Abendessen “Rezept der Woche”!
In regelmäßigen Abständen werde ich an dieser Stelle ein einzelnes Rezept mit Bild, Zutatenliste und Kochanleitung zum Download anbieten. Um es kostenfrei zu bekommen ist keine Empfehlung notwendig und auch PayPal für den schnellen Download braucht Ihr nicht. Hier kommt Ihr direkt an das PDF! Viel Spaß beim Lesen! Und natürlich freue ich mich, wenn Ihr immer mal wieder reinschaut!
Meine Low Carb Abendessen für den Küchenschrank:
- Einzelne PDF’s mit jeweils 16 Low-Carb-Abendessen
- PDF mit allen Low-Carb-Abendessen, Tipps und Vorher-/Nachher-Bildern
- Ausführliches Rezept-Magazin für 14 Tage Low-Carb-Abendessen
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Meine ausprobierten Ideen für´s Low Carb Abendessen…
In 9 Monaten 50 Kilo abnehmen mit Low Carb, Low Fat und Low Cal – im Laufe der Wochen und Monate gehen einem da irgendwann die Standard-Ideen und Rezepte für´s Abendessen mit Low Carb aus.
Und jeden Abend Salat, Salat, Salat nur weil es kohlenhydratarm ist macht nun auch nicht unbedingt glücklich. … also habe ich angefangen, all meine Low Carb Rezepte vom Abendbrottisch fotografisch festzuhalten, die mir in den letzten Monaten beim Abnehmen geholfen haben.
Ja natürlich gibt es Kochbücher über’s Abnehmen mit Low Carb Rezepten. Viele sogar. Wenn man aber abends am Herd Rezepte wälzen und vorab spezielle Zutaten besorgen soll, fällt einem das Abendessen mit Low Carb nicht immer leicht. Oder wenn man gar im Vorfeld planen soll, was es denn die nächsten Tage zum Abend geben könnte…
Meine Ideen für einfache Low Carb Gerichte: Schnelles Abendessen!
Also hieß meine Devise: Kühlschrank plündern, im Vorratsschrank wühlen, Gefriertruhe leeren. Dann eine schnelle Idee – und das Essen rasch & unkompliziert zubereiten. Nichts fettes, nichts kalorienreiches, nichts kohlenhydratreiches. Dass da nicht immer Fünf-Sterne-Gourmet-Gerichte rausgekommen sind, sondern einfach gute Abendessen (die wenig Kalorien haben, Low Carb sind und trotzdem schmecken) – das war wichtig!
Ausprobierte und unkomplizierte Low Carb Abendessen von mir
Also habe ich meine ganzen Gerichte, die ich in meiner Zeit beim Abnehmen abends für mich und meine Familie gemacht habe, als Ideen-Liste zusammengetragen, bewertet, aussortiert und die Kalorien ausgerechnet. So sind schnelle, kalorienarme, kohlenhydratarme Abendessen zustande gekommen, die mir beim Abnehmen tatsächlich geholfen haben und die mir geschmeckt haben – auch wenn manche natürlich etwas ungewöhnlich sind. Aber sie sind lecker und erfüllen hervorragend ihren Zweck – nämlich beim Abnehmen helfen.
Die Low-Carb Essen sind Anregungen – aber keine Rezepte
Die Liste dient tatsächlich allein der Inspiration und zum Nachkochen dieser kohlenhydratarmen Gerichte. Es sind keine Low Carb Rezepte im klassischen Sinne, also auch keine Rezepte, wie man sie aus einem Kochbuch kennt. Da auch die Zutaten recht einfach sind, braucht man für die Zubereitung keine komplizierten Anleitungen und Rezepte, die man beachten muss. Und die Verhältnisse der einzelnen Low-Carb-Zutaten kann jeder selber gestalten – hier kann man nichts verkehrt machen! Also einfach alle diese Low Carb Abendessen ausprobieren! Und schmecken lassen!
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Zu den Downloads:
- Einzelne PDF’s mit jeweils 16 Low-Carb-Abendessen
- PDF mit allen Low-Carb-Abendessen, Tipps und Vorher-/Nachher-Bildern
- Ausführliches Rezept-Magazin für 14 Tage Low-Carb-Abendessen
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Einzelne PDF’s mit jeweils 16 Low-Carb-Abendessen
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| Nr. 1 (16 Abendessen). . |
Nr. 2 (+16 Abendessen). . |
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California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA (Facebook) und Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, United States (Google) betrieben. Die Plug-ins und Buttons sind im Rahmen unseres Internetauftritts durch das Facebook Logo oder den Zusatz „Gefällt mir” sowie den Google+ – Button (+1) kenntlich gemacht. Beim Besuch einer Website unseres Internetauftritts, die ein derartiges Plug-in beinhaltet, stellt ihr Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook her, wodurch wiederum der Inhalt des Plug-ins an Ihren Browser übermittelt und von diesem in die dargestellte Website eingebunden wird. Hierdurch wird die Information, dass Sie unsere Website besucht haben, an Facebook weitergeleitet. Sofern Sie während des Besuchs unserer Website über Ihr persönliches Benutzerkonto bei Facebook eingeloggt sind, kann Facebook den Websitebesuch diesem Konto zuordnen. 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Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. 2. Vertragsabschluss Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist ein jeweiliger Vertrag, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden. Die Angebote sind freibleibend. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers als angenommen, sofern der Auftragnehmer nicht - etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages - zu erkennen gibt, dass er den Auftrag annimmt. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Preisänderungen und organisatorische Änderungen sind ohne besondere Ankündigung möglich. Der Auftragnehmer hält sich 4 Wochen an sein Angebot gebunden. 3. Leistung und Honorar Wenn nicht anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch des Auftragnehmer für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen des Auftragnehmers, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen des Auftragnehmers. Alle dem Auftragnehmer erwachsenen Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird der Auftragnehmer den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Für alle Arbeiten des Auftragnehmers, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt dem Auftragnehmer eine angemessene Vergütung (Ausfallhonorar). Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe u. dgl. sind vielmehr unverzüglich dem Auftragnehmer zurückzustellen. Sofern nicht anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Erstellung der Honorarnote geltenden, vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation herausgegebenen Honorarrichtlinien für Public-Relations-Berater-/ Agenturen bzw. der Preisliste des Auftragnehmers zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Leistungen von Dritten erbringen zu lassen. Die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen des Auftragsnehmers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus. Gegenstand des Auftrages ist grundsätzlich die vereinbarte Leistung, nicht ein Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen berufsüblicher Sorgfalt ausgeführt. Für Missverständnisse, die aus einer erbrachten Leistung des Auftragnehmers resultieren, haftet der Auftragnehmer nicht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages zusätzlich weiterer Firmen zu bedienen. 4. Vertragsdauer und Kündigung Dieser Vertrag tritt mit der Unterzeichnung beider Parteien in Kraft. Die Laufzeit beträgt zunächst 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, falls er nicht 3 Monate vor Laufzeitende (Posteingang) schriftlich gekündigt wird. Ein Rücktritt des Kunden während der Laufzeit oder eine nachträgliche Verringerung der Leistung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Wünscht der Kunde eine nachträgliche Verringerung der Leistung, so kann die Zustimmung des Auftragnehmers davon abhängig gemacht werden, dass sich der Preis für die übrigen Einzelleistungen erhöht. Auch nach Vertragskündigung bleiben alle Verpflichtungen aus schwebenden Geschäften nach diesem vertrag so lange bestehen, bis alle schwebenden Geschäfte abgewickelt sind, die Endabrechnung vorgenommen ist und alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt sind. 5. Sondervergütungen Reisekosten der Agentur übernimmt der Auftraggeber, wenn die Agentur zu besonderen Reisen aufgefordert wird (z.B. zu vorher abgestimmten Fotoaufnahmen, Messen, etc.). Dem Auftraggeber werden dafür 0,38 EUR pro Kilometer zzgl. 42,50 EUR pro Stunde je Mitarbeiter, was einer halben Tagessatzpauschale entspricht, in Rechnung gestellt. Alle zusätzlichen, von der Agentur für die Planung und Durchführung der im Etat vorgesehenen Werbung und Leistungen notwendigen Aufwendungen wie Fahrten, Bewirtung, Recherchen u.a. trägt (nach vorheriger Absprache) der Auftraggeber. 6. Präsentation Für die Teilnahme an Präsentationen steht dem Auftragnehmer ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. An Demonstrationsversionen und Angebotsunterlagen behält sich der Auftragnehmer grundsätzlich Eigentums- und Urheberrechte vor. Erhält der Auftragnehmer nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen des Auftragnehmers, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum des Auftragnehmers; der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form immer - weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich dem Auftragnehmer auf Wunsch zurückzustellen. Alle Informationen aus diesen Präsentationen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer kann die Abnahme von Teilleistungen verlangen. Die Abnahme erfolgt durch den Vertragspartner innerhalb von sieben Kalendertagen ab Bereitstellung. Die Abnahme gilt als vom Vertragspartner erklärt, sofern nicht der Vertragspartner innerhalb dieser Frist schriftlich eine Abnahme der bereitgestellten Leistung unter genauer Angabe der Gründe ablehnt. Die Funktionsprüfung gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn die Anforderungen des in der Leistungsvereinbarung enthaltenen Leistungsumfanges erfüllt sind. Geringfügige Mängel berechtigen den Vertragspartner nicht zur Ablehnung der Abnahme. Werden innerhalb von sieben Tagen nach Bereitstellung der nachgebesserten Leistung keine weiteren Fehler an den Auftragnehmer gemeldet, so gilt die Abnahme als erteilt. 7. Verpflichtung zur Verschwiegenheit Die Parteien verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich auch auf Geschäftsverbindungen. Nur der jeweilige Partner selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann den jeweils anderen Partner von dieser Schweigepflicht entbinden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages. 8. Eigentumsrecht und Urheberschutz Alle Leistungen des Auftragnehmers (z.B. Ideen, Konzepte, konkrete PR-Maßnahmen etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum des Auftragnehmers – sofern nicht vertraglich anders vereinbart. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit dem Auftragnehmer darf der Kunde die Leistungen des Auftragnehmers nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Änderungen von Leistungen des Auftragnehmers durch den Kunden sind - sofern nicht anders vereinbart - nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen des Auftragnehmers, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung des Auftragnehmers erforderlich. Dafür steht dem Auftragnehmer und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. 9. Kennzeichnung Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf Auftragnehmer und auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. 10. Genehmigung/Freigaben Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden Leistungen des Auftragnehmers sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen des Auftragnehmers überprüfen lassen. Der Auftragnehmer veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen. 11. Termine Der Auftragnehmer bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zuständigen Rechte, wenn er dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an den Auftragnehmer. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern des Auftragnehmers - entbinden den Auftragnehmer von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. 12. Zahlung Bei Aufträgen mit einem Gesamtwert ab EUR 1.500.- behält sich der Auftragnehmer vor, ein Drittel des vereinbarten Honorars mit Erteilung des Auftrags in Rechnung zu stellen. Workshop-Gebühren werden generell im Vorhinein in Rechnung gestellt. Die Zahlung (Bankeingang spätestens 3 Tage vor Workshop-Termin) gilt somit als Teilnahmebestätigung. Rechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 4% p.a. über der Bankrate als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. 11. Gewährleistung und Schadenersatz Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch den Auftragnehmer schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung durch den Auftragnehmer zu. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Hand- lungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässig- keit des Auftragnehmers beruhen. 12. Haftung Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei den vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Kommunikationsmaßnahmen ist ausdrücklich der Kunde verantwortlich. Insbesondere wird der Kunde eine vom Auftragnehmer vorgeschlagene Maßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Maßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung des Auftragnehmers für Ansprüche, die auf Grund der Maßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Maßnahme der Auftragnehmer selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde den Auftragnehmer schad- und klaglos. Der Kunde hat dem Auftragnehmer somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die dem Auftragnehmer daraus entstehen. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass der von ihm angelieferte Inhalt (Texte, Bilder, Logo usw.) frei von Rechten Dritter ist, die die vertragsgemäße Nutzung ausschließen oder einschränken. Der Vertragspartner stellt den Auftragnehmer von allen derartigen Ansprüchen Dritter frei. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Richtigkeit und Zulässigkeit der angelieferten Inhalte. Bei der Erstellung von Inhalten (Texte, Bilder, Logo) hat der Vertragspartner die einschlägigen Handelsbräuche, anerkannten Regeln der Technik sowie die gesetzlichen, behördlichen und fachverbandlichen Vorschriften zu beachten. Der Vertragspartner hat insbesondere die erforderlichen wettbewerbsrechtlichen, datenschutzrechtlichen und urheberrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Der Vertragspartner stellt den Auftragnehmer von solchen Ansprüchen Dritter frei. Der Auftragnehmer behält sich vor, Inhalte, die gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßen, von der Benutzung auszuschließen. Der Auftragnehmer haftet für etwaige Schäden nur, falls der Auftragnehmer eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Erfolgt die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) durch den Auftragnehmer nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung des Auftragnehmers auf insgesamt höchstens den Auftragswert begrenzt. Dasselbe gilt im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten durch Angestellte, Mitarbeiter oder Beauftragte, die nicht Organ oder leitende Angestellte des Auftragnehmers sind. Es besteht keine Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mängelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbegrenzungen gelten für jede Haftung einschließlich Verzug, Unmöglichkeit oder Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung, schuldhafter Verletzung von Gewährleistungspflichten und unerlaubter Handlung. Sie gelten insbesondere nicht, soweit es sich um Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder um Haftungsfälle gemäß des Produkthaftungsgesetzes handelt. 13. Anzuwendendes Recht Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Auftragnehmer, auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. 14. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz des Auftragnehmers örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart. Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen. |
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Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. 2. Vertragsabschluss Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist ein jeweiliger Vertrag, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden. Die Angebote sind freibleibend. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers als angenommen, sofern der Auftragnehmer nicht - etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages - zu erkennen gibt, dass er den Auftrag annimmt. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Preisänderungen und organisatorische Änderungen sind ohne besondere Ankündigung möglich. Der Auftragnehmer hält sich 4 Wochen an sein Angebot gebunden. 3. Leistung und Honorar Wenn nicht anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch des Auftragnehmer für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen des Auftragnehmers, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen des Auftragnehmers. Alle dem Auftragnehmer erwachsenen Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird der Auftragnehmer den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Für alle Arbeiten des Auftragnehmers, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt dem Auftragnehmer eine angemessene Vergütung (Ausfallhonorar). Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe u. dgl. sind vielmehr unverzüglich dem Auftragnehmer zurückzustellen. Sofern nicht anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Erstellung der Honorarnote geltenden, vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation herausgegebenen Honorarrichtlinien für Public-Relations-Berater-/ Agenturen bzw. der Preisliste des Auftragnehmers zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Leistungen von Dritten erbringen zu lassen. Die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen des Auftragsnehmers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus. Gegenstand des Auftrages ist grundsätzlich die vereinbarte Leistung, nicht ein Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen berufsüblicher Sorgfalt ausgeführt. Für Missverständnisse, die aus einer erbrachten Leistung des Auftragnehmers resultieren, haftet der Auftragnehmer nicht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages zusätzlich weiterer Firmen zu bedienen. 4. Vertragsdauer und Kündigung Dieser Vertrag tritt mit der Unterzeichnung beider Parteien in Kraft. Die Laufzeit beträgt zunächst 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, falls er nicht 3 Monate vor Laufzeitende (Posteingang) schriftlich gekündigt wird. Ein Rücktritt des Kunden während der Laufzeit oder eine nachträgliche Verringerung der Leistung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Wünscht der Kunde eine nachträgliche Verringerung der Leistung, so kann die Zustimmung des Auftragnehmers davon abhängig gemacht werden, dass sich der Preis für die übrigen Einzelleistungen erhöht. Auch nach Vertragskündigung bleiben alle Verpflichtungen aus schwebenden Geschäften nach diesem vertrag so lange bestehen, bis alle schwebenden Geschäfte abgewickelt sind, die Endabrechnung vorgenommen ist und alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt sind. 5. Sondervergütungen Reisekosten der Agentur übernimmt der Auftraggeber, wenn die Agentur zu besonderen Reisen aufgefordert wird (z.B. zu vorher abgestimmten Fotoaufnahmen, Messen, etc.). Dem Auftraggeber werden dafür 0,38 EUR pro Kilometer zzgl. 42,50 EUR pro Stunde je Mitarbeiter, was einer halben Tagessatzpauschale entspricht, in Rechnung gestellt. Alle zusätzlichen, von der Agentur für die Planung und Durchführung der im Etat vorgesehenen Werbung und Leistungen notwendigen Aufwendungen wie Fahrten, Bewirtung, Recherchen u.a. trägt (nach vorheriger Absprache) der Auftraggeber. 6. Präsentation Für die Teilnahme an Präsentationen steht dem Auftragnehmer ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. An Demonstrationsversionen und Angebotsunterlagen behält sich der Auftragnehmer grundsätzlich Eigentums- und Urheberrechte vor. Erhält der Auftragnehmer nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen des Auftragnehmers, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum des Auftragnehmers; der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form immer - weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich dem Auftragnehmer auf Wunsch zurückzustellen. Alle Informationen aus diesen Präsentationen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer kann die Abnahme von Teilleistungen verlangen. Die Abnahme erfolgt durch den Vertragspartner innerhalb von sieben Kalendertagen ab Bereitstellung. Die Abnahme gilt als vom Vertragspartner erklärt, sofern nicht der Vertragspartner innerhalb dieser Frist schriftlich eine Abnahme der bereitgestellten Leistung unter genauer Angabe der Gründe ablehnt. Die Funktionsprüfung gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn die Anforderungen des in der Leistungsvereinbarung enthaltenen Leistungsumfanges erfüllt sind. Geringfügige Mängel berechtigen den Vertragspartner nicht zur Ablehnung der Abnahme. Werden innerhalb von sieben Tagen nach Bereitstellung der nachgebesserten Leistung keine weiteren Fehler an den Auftragnehmer gemeldet, so gilt die Abnahme als erteilt. 7. Verpflichtung zur Verschwiegenheit Die Parteien verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich auch auf Geschäftsverbindungen. Nur der jeweilige Partner selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann den jeweils anderen Partner von dieser Schweigepflicht entbinden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages. 8. Eigentumsrecht und Urheberschutz Alle Leistungen des Auftragnehmers (z.B. Ideen, Konzepte, konkrete PR-Maßnahmen etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum des Auftragnehmers – sofern nicht vertraglich anders vereinbart. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit dem Auftragnehmer darf der Kunde die Leistungen des Auftragnehmers nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Änderungen von Leistungen des Auftragnehmers durch den Kunden sind - sofern nicht anders vereinbart - nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen des Auftragnehmers, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung des Auftragnehmers erforderlich. Dafür steht dem Auftragnehmer und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. 9. Kennzeichnung Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf Auftragnehmer und auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. 10. Genehmigung/Freigaben Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden Leistungen des Auftragnehmers sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen des Auftragnehmers überprüfen lassen. Der Auftragnehmer veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen. 11. Termine Der Auftragnehmer bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zuständigen Rechte, wenn er dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an den Auftragnehmer. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern des Auftragnehmers - entbinden den Auftragnehmer von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. 12. Zahlung Bei Aufträgen mit einem Gesamtwert ab EUR 1.500.- behält sich der Auftragnehmer vor, ein Drittel des vereinbarten Honorars mit Erteilung des Auftrags in Rechnung zu stellen. Workshop-Gebühren werden generell im Vorhinein in Rechnung gestellt. Die Zahlung (Bankeingang spätestens 3 Tage vor Workshop-Termin) gilt somit als Teilnahmebestätigung. Rechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 4% p.a. über der Bankrate als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. 11. Gewährleistung und Schadenersatz Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch den Auftragnehmer schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung durch den Auftragnehmer zu. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Hand- lungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässig- keit des Auftragnehmers beruhen. 12. Haftung Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei den vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Kommunikationsmaßnahmen ist ausdrücklich der Kunde verantwortlich. Insbesondere wird der Kunde eine vom Auftragnehmer vorgeschlagene Maßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Maßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung des Auftragnehmers für Ansprüche, die auf Grund der Maßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Maßnahme der Auftragnehmer selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde den Auftragnehmer schad- und klaglos. Der Kunde hat dem Auftragnehmer somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die dem Auftragnehmer daraus entstehen. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass der von ihm angelieferte Inhalt (Texte, Bilder, Logo usw.) frei von Rechten Dritter ist, die die vertragsgemäße Nutzung ausschließen oder einschränken. Der Vertragspartner stellt den Auftragnehmer von allen derartigen Ansprüchen Dritter frei. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Richtigkeit und Zulässigkeit der angelieferten Inhalte. Bei der Erstellung von Inhalten (Texte, Bilder, Logo) hat der Vertragspartner die einschlägigen Handelsbräuche, anerkannten Regeln der Technik sowie die gesetzlichen, behördlichen und fachverbandlichen Vorschriften zu beachten. Der Vertragspartner hat insbesondere die erforderlichen wettbewerbsrechtlichen, datenschutzrechtlichen und urheberrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Der Vertragspartner stellt den Auftragnehmer von solchen Ansprüchen Dritter frei. Der Auftragnehmer behält sich vor, Inhalte, die gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßen, von der Benutzung auszuschließen. Der Auftragnehmer haftet für etwaige Schäden nur, falls der Auftragnehmer eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Erfolgt die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) durch den Auftragnehmer nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung des Auftragnehmers auf insgesamt höchstens den Auftragswert begrenzt. Dasselbe gilt im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten durch Angestellte, Mitarbeiter oder Beauftragte, die nicht Organ oder leitende Angestellte des Auftragnehmers sind. Es besteht keine Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mängelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbegrenzungen gelten für jede Haftung einschließlich Verzug, Unmöglichkeit oder Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung, schuldhafter Verletzung von Gewährleistungspflichten und unerlaubter Handlung. Sie gelten insbesondere nicht, soweit es sich um Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder um Haftungsfälle gemäß des Produkthaftungsgesetzes handelt. 13. Anzuwendendes Recht Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Auftragnehmer, auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. 14. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz des Auftragnehmers örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart. Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen. |
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PDF mit allen Low-Carb-Abendessen, Tipps und Vorher-/Nachher-Bildern
Interesse an beiden PDFs? Dann hier mein erstes ePaper (PDF-Magazin)!
Bei meinem ersten Ideen-ePaper habe ich die beiden PDF´s mit allen 32 Anregungen für meine schnellen Low Carb Gerichte zum Abendessen zusammengetan – und dazu noch einige meiner Tipps und Erfahrungen für den Low-Carb-Alltag geschrieben sowie eine kleine “Motivationsseite für den Kühlschrank” gebaut.
Denn: Nur Motivation besiegt den inneren Schweinehund beim Abnehmen – aber man muss sich immer wieder selber motivieren… Darum diese Bilder „für den Kühlschrank“. Bei jedem Gang zum Essen schrauben sich nun Disziplin und Durchhaltevermögen wieder hoch. Also ausdrucken, an den Kühlschrank anpinnen – und durchhalten!!!
Am besten neben die 32 Ideen für´s Abendessen! Dann kann eigentlich nichts mehr schiefgehen!
Viel Erfolg wünscht Euer Minus50!
Das ist drin im ePaper (10seitiges PDF):
- Low-Carb-Ideenliste 1 mit 16 Gerichten von meinem Abendbrottisch
- Low-Carb-Ideenliste 2 mit weiteren 16 Anregungen und Abendessen
- zusätzlich: 5 ausführliche Tipps für den Low-Carb-Alltag am Abend
- zusätzlich: eine Seite mit Motivationsbildern für den Kühlschrank
Wie bekommt man das PDF?
1. Schreib’ über mich in Deinem Blog!
(Download komplett kostenfrei!)
Schreibe etwas über mich, meinen Blog oder das PDF und verlinke auf meinen Blog. Gern auch Blogroll. (Kein ‘nofollow’) Dann schick mir eine kurze Mail an nebenstehende Mailadresse und ich sende Dir das PDF kostenfrei zu!
link-epaper@abnehmen-minus50.de
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.2. Hol’ Dir das PDF für 1.99 € über PayPal!
Download geht dank Paypal (auch Karte oder Einzug) recht unkompliziert. PDF wird im Hintergrund sofort (!) per Mail geschickt (bitte im Zweifelsfall Spamfilter checken), danach kann man es sofort runterladen, direkt speichern und direkt ausdrucken.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
auf Grundlage der Einheitlichen Geschäftsbedingungen der Public Relations-
Berater/-Agenturen im Fachverband Werbung und Marktkommunikation
1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist ein jeweiliger Vertrag, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden. Die Angebote sind freibleibend. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers als angenommen, sofern der Auftragnehmer nicht - etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages - zu erkennen gibt, dass er den Auftrag annimmt. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Preisänderungen und organisatorische Änderungen sind ohne besondere Ankündigung möglich. Der Auftragnehmer hält sich 4 Wochen an sein Angebot gebunden.
3. Leistung und Honorar
Wenn nicht anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch des Auftragnehmer für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen des Auftragnehmers, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen des Auftragnehmers. Alle dem Auftragnehmer erwachsenen Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird der Auftragnehmer den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
Für alle Arbeiten des Auftragnehmers, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt dem Auftragnehmer eine angemessene Vergütung (Ausfallhonorar). Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe u. dgl. sind vielmehr unverzüglich dem Auftragnehmer zurückzustellen. Sofern nicht anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Erstellung der Honorarnote geltenden, vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation herausgegebenen Honorarrichtlinien für Public-Relations-Berater-/ Agenturen bzw. der Preisliste des Auftragnehmers zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Leistungen von Dritten erbringen zu lassen. Die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen des Auftragsnehmers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus. Gegenstand des Auftrages ist grundsätzlich die vereinbarte Leistung, nicht ein Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen berufsüblicher Sorgfalt ausgeführt. Für Missverständnisse, die aus einer erbrachten Leistung des Auftragnehmers resultieren, haftet der Auftragnehmer nicht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages zusätzlich weiterer Firmen zu bedienen.
4. Vertragsdauer und Kündigung
Dieser Vertrag tritt mit der Unterzeichnung beider Parteien in Kraft. Die Laufzeit beträgt zunächst 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, falls er nicht 3 Monate vor Laufzeitende (Posteingang) schriftlich gekündigt wird. Ein Rücktritt des Kunden während der Laufzeit oder eine nachträgliche Verringerung der Leistung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Wünscht der Kunde eine nachträgliche Verringerung der Leistung, so kann die Zustimmung des Auftragnehmers davon abhängig gemacht werden, dass sich der Preis für die übrigen Einzelleistungen erhöht.
Auch nach Vertragskündigung bleiben alle Verpflichtungen aus schwebenden Geschäften nach diesem vertrag so lange bestehen, bis alle schwebenden Geschäfte abgewickelt sind, die Endabrechnung vorgenommen ist und alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt sind.
5. Sondervergütungen
Reisekosten der Agentur übernimmt der Auftraggeber, wenn die Agentur zu besonderen Reisen aufgefordert wird (z.B. zu vorher abgestimmten Fotoaufnahmen, Messen, etc.). Dem Auftraggeber werden dafür 0,38 EUR pro Kilometer zzgl. 42,50 EUR pro Stunde je Mitarbeiter, was einer halben Tagessatzpauschale entspricht, in Rechnung gestellt. Alle zusätzlichen, von der Agentur für die Planung und Durchführung der im Etat vorgesehenen Werbung und Leistungen notwendigen Aufwendungen wie Fahrten, Bewirtung, Recherchen u.a. trägt (nach vorheriger Absprache) der Auftraggeber.
6. Präsentation
Für die Teilnahme an Präsentationen steht dem Auftragnehmer ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. An Demonstrationsversionen und Angebotsunterlagen behält sich der Auftragnehmer grundsätzlich Eigentums- und Urheberrechte vor. Erhält der Auftragnehmer nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen des Auftragnehmers, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum des Auftragnehmers; der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form immer - weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich dem Auftragnehmer auf Wunsch zurückzustellen. Alle Informationen aus diesen Präsentationen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer kann die Abnahme von Teilleistungen verlangen. Die Abnahme erfolgt durch den Vertragspartner innerhalb von sieben Kalendertagen ab Bereitstellung. Die Abnahme gilt als vom Vertragspartner erklärt, sofern nicht der Vertragspartner innerhalb dieser Frist schriftlich eine Abnahme der bereitgestellten Leistung unter genauer Angabe der Gründe ablehnt.
Die Funktionsprüfung gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn die Anforderungen des in der Leistungsvereinbarung enthaltenen Leistungsumfanges erfüllt sind. Geringfügige Mängel berechtigen den Vertragspartner nicht zur Ablehnung der Abnahme. Werden innerhalb von sieben Tagen nach Bereitstellung der nachgebesserten Leistung keine weiteren Fehler an den Auftragnehmer gemeldet, so gilt die Abnahme als erteilt.
7. Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Die Parteien verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich auch auf Geschäftsverbindungen. Nur der jeweilige Partner selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann den jeweils anderen Partner von dieser Schweigepflicht entbinden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
8. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen des Auftragnehmers (z.B. Ideen, Konzepte, konkrete PR-Maßnahmen etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum des Auftragnehmers – sofern nicht vertraglich anders vereinbart. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit dem Auftragnehmer darf der Kunde die Leistungen des Auftragnehmers nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Änderungen von Leistungen des Auftragnehmers durch den Kunden sind - sofern nicht anders vereinbart - nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen des Auftragnehmers, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung des Auftragnehmers erforderlich. Dafür steht dem Auftragnehmer und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
9. Kennzeichnung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf Auftragnehmer und auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
10. Genehmigung/Freigaben
Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden Leistungen des Auftragnehmers sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen des Auftragnehmers überprüfen lassen. Der Auftragnehmer veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
11. Termine
Der Auftragnehmer bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zuständigen Rechte, wenn er dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an den Auftragnehmer. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern des Auftragnehmers - entbinden den Auftragnehmer von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
12. Zahlung
Bei Aufträgen mit einem Gesamtwert ab EUR 1.500.- behält sich der Auftragnehmer vor, ein Drittel des vereinbarten Honorars mit Erteilung des Auftrags in Rechnung zu stellen. Workshop-Gebühren werden generell im Vorhinein in Rechnung gestellt. Die Zahlung (Bankeingang spätestens 3 Tage vor Workshop-Termin) gilt somit als Teilnahmebestätigung. Rechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 4% p.a. über der Bankrate als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
11. Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch den Auftragnehmer schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung durch den Auftragnehmer zu. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Hand-
lungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässig-
keit des Auftragnehmers beruhen.
12. Haftung
Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei den vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Kommunikationsmaßnahmen ist ausdrücklich der Kunde verantwortlich. Insbesondere wird der Kunde eine vom Auftragnehmer vorgeschlagene Maßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Maßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung des Auftragnehmers für Ansprüche, die auf Grund der Maßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Maßnahme der Auftragnehmer selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde den Auftragnehmer schad- und klaglos. Der Kunde hat dem Auftragnehmer somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die dem Auftragnehmer daraus entstehen.
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass der von ihm angelieferte Inhalt (Texte, Bilder, Logo usw.) frei von Rechten Dritter ist, die die vertragsgemäße Nutzung ausschließen oder einschränken. Der Vertragspartner stellt den Auftragnehmer von allen derartigen Ansprüchen Dritter frei. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Richtigkeit und Zulässigkeit der angelieferten Inhalte. Bei der Erstellung von Inhalten (Texte, Bilder, Logo) hat der Vertragspartner die einschlägigen Handelsbräuche, anerkannten Regeln der Technik sowie die gesetzlichen, behördlichen und fachverbandlichen Vorschriften zu beachten. Der Vertragspartner hat insbesondere die erforderlichen wettbewerbsrechtlichen, datenschutzrechtlichen und urheberrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Der Vertragspartner stellt den Auftragnehmer von solchen Ansprüchen Dritter frei. Der Auftragnehmer behält sich vor, Inhalte, die gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßen, von der Benutzung auszuschließen.
Der Auftragnehmer haftet für etwaige Schäden nur, falls der Auftragnehmer eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Erfolgt die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) durch den Auftragnehmer nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung des Auftragnehmers auf insgesamt höchstens den Auftragswert begrenzt. Dasselbe gilt im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten durch Angestellte, Mitarbeiter oder Beauftragte, die nicht Organ oder leitende Angestellte des Auftragnehmers sind. Es besteht keine Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mängelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbegrenzungen gelten für jede Haftung einschließlich Verzug, Unmöglichkeit oder Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung, schuldhafter Verletzung von Gewährleistungspflichten und unerlaubter Handlung. Sie gelten insbesondere nicht, soweit es sich um Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder um Haftungsfälle gemäß des Produkthaftungsgesetzes handelt.
13. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Auftragnehmer, auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz des Auftragnehmers örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart. Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.
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.Fragen? Dann immer her damit kay /at/ abnehmen-minus50.de
Ausführliches Rezept-Magazin für 14 Tage Low-Carb-Abendessen
Viele meiner Blogleser haben sich die einseitigen PDF’s mit meinen Ideen für´s Abendessen heruntergeladen – und mich auch nach konkreten Rezepten gefragt. Hier kommt nun mein erstes echtes Rezept-Magazin, mit Kochanleitungen, Zutatenlisten und Kochzeiten. Für 14 Tage Abendessen!
Die Gerichte sind “supermarkttauglich” – also in jedem Discounter zu bekommen. Einfach und schnell gemacht. Mehr als 15 Minuten braucht man selten. Samt Einkaufsliste für alle Gerichte. Für Kochmuffel, unkompliziert besorgt, preiswert. Und wer mich in seinem Blog weiterempfiehlt bekommt das Ganze kostenlos. Für alle, die es schneller wollen, geht’s über Paypal.

Inhaltsverzeichnis
- Begrüßung
14 Tage Low-Carb-Abendessen! (plus 2 Tage Reserve)
. - 10 Gründe für meine Rezepte
Sie sind alle ohne Kocherfahrung umsetzbar, haben übersichtliche Zutaten, sind in
maximal 15 Minuten fertig
. - Alles auf einen Blick – alle Abendessen auf einer Seite
Low Carb, Low Fat, Low Cal: alle meine Rezepte unter 100 kcal/100g, schnell gemacht,
wenig Fett, wenig Kohlenhydrate
. - Einfach: die komplette Einkaufsliste für alle Rezepte
Das sollten Sie für die 16 Abendessen einkaufen oder im Gefrierschrank haben – so
können Sie alle Rezepte einfach nachkochen
. - 14 Rezepte (+2): meine Low-Carb-Abendessen
- Vorher & Nachher: Motivationsbilder
50 Kilo weniger ohne Pillen, ohne Operationen, ohne Hungern.
. - Mehr von mir… auf Twitter, Facebook, Google+
Mehr über mich könnt Ihr im Blog, bei Facebook, Twitter & Google+ erfahren.
- Ausblick & Leseprobe: Mein erstes Buch zum Thema ‘Frühstück & Abnehmen’
Zur Zeit schreibe ich an meinem ersten Buch. Zum Thema Frühstück und
Abnehmen. Und wie ich es mit einem täglichen Low-Carb-Frühstück (auch
wenn es zu morgendlicher Stunde nicht immer ganz einfach war) geschafft
habe, in 9 Monaten 50 Kilogramm abzunehmen. Im Buch sind auf fast 200
Seiten zahlreiche Low-Carb-Rezepte zum Frühstück und viele, viele Tipps
und Erfahrungen aus dieser Zeit.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
auf Grundlage der Einheitlichen Geschäftsbedingungen der Public Relations-
Berater/-Agenturen im Fachverband Werbung und Marktkommunikation
1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist ein jeweiliger Vertrag, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden. Die Angebote sind freibleibend. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers als angenommen, sofern der Auftragnehmer nicht - etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages - zu erkennen gibt, dass er den Auftrag annimmt. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Preisänderungen und organisatorische Änderungen sind ohne besondere Ankündigung möglich. Der Auftragnehmer hält sich 4 Wochen an sein Angebot gebunden.
3. Leistung und Honorar
Wenn nicht anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch des Auftragnehmer für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen des Auftragnehmers, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen des Auftragnehmers. Alle dem Auftragnehmer erwachsenen Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird der Auftragnehmer den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
Für alle Arbeiten des Auftragnehmers, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt dem Auftragnehmer eine angemessene Vergütung (Ausfallhonorar). Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe u. dgl. sind vielmehr unverzüglich dem Auftragnehmer zurückzustellen. Sofern nicht anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Erstellung der Honorarnote geltenden, vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation herausgegebenen Honorarrichtlinien für Public-Relations-Berater-/ Agenturen bzw. der Preisliste des Auftragnehmers zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Leistungen von Dritten erbringen zu lassen. Die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen des Auftragsnehmers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus. Gegenstand des Auftrages ist grundsätzlich die vereinbarte Leistung, nicht ein Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen berufsüblicher Sorgfalt ausgeführt. Für Missverständnisse, die aus einer erbrachten Leistung des Auftragnehmers resultieren, haftet der Auftragnehmer nicht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages zusätzlich weiterer Firmen zu bedienen.
4. Vertragsdauer und Kündigung
Dieser Vertrag tritt mit der Unterzeichnung beider Parteien in Kraft. Die Laufzeit beträgt zunächst 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, falls er nicht 3 Monate vor Laufzeitende (Posteingang) schriftlich gekündigt wird. Ein Rücktritt des Kunden während der Laufzeit oder eine nachträgliche Verringerung der Leistung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Wünscht der Kunde eine nachträgliche Verringerung der Leistung, so kann die Zustimmung des Auftragnehmers davon abhängig gemacht werden, dass sich der Preis für die übrigen Einzelleistungen erhöht.
Auch nach Vertragskündigung bleiben alle Verpflichtungen aus schwebenden Geschäften nach diesem vertrag so lange bestehen, bis alle schwebenden Geschäfte abgewickelt sind, die Endabrechnung vorgenommen ist und alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt sind.
5. Sondervergütungen
Reisekosten der Agentur übernimmt der Auftraggeber, wenn die Agentur zu besonderen Reisen aufgefordert wird (z.B. zu vorher abgestimmten Fotoaufnahmen, Messen, etc.). Dem Auftraggeber werden dafür 0,38 EUR pro Kilometer zzgl. 42,50 EUR pro Stunde je Mitarbeiter, was einer halben Tagessatzpauschale entspricht, in Rechnung gestellt. Alle zusätzlichen, von der Agentur für die Planung und Durchführung der im Etat vorgesehenen Werbung und Leistungen notwendigen Aufwendungen wie Fahrten, Bewirtung, Recherchen u.a. trägt (nach vorheriger Absprache) der Auftraggeber.
6. Präsentation
Für die Teilnahme an Präsentationen steht dem Auftragnehmer ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. An Demonstrationsversionen und Angebotsunterlagen behält sich der Auftragnehmer grundsätzlich Eigentums- und Urheberrechte vor. Erhält der Auftragnehmer nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen des Auftragnehmers, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum des Auftragnehmers; der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form immer - weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich dem Auftragnehmer auf Wunsch zurückzustellen. Alle Informationen aus diesen Präsentationen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer kann die Abnahme von Teilleistungen verlangen. Die Abnahme erfolgt durch den Vertragspartner innerhalb von sieben Kalendertagen ab Bereitstellung. Die Abnahme gilt als vom Vertragspartner erklärt, sofern nicht der Vertragspartner innerhalb dieser Frist schriftlich eine Abnahme der bereitgestellten Leistung unter genauer Angabe der Gründe ablehnt.
Die Funktionsprüfung gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn die Anforderungen des in der Leistungsvereinbarung enthaltenen Leistungsumfanges erfüllt sind. Geringfügige Mängel berechtigen den Vertragspartner nicht zur Ablehnung der Abnahme. Werden innerhalb von sieben Tagen nach Bereitstellung der nachgebesserten Leistung keine weiteren Fehler an den Auftragnehmer gemeldet, so gilt die Abnahme als erteilt.
7. Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Die Parteien verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich auch auf Geschäftsverbindungen. Nur der jeweilige Partner selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann den jeweils anderen Partner von dieser Schweigepflicht entbinden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
8. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen des Auftragnehmers (z.B. Ideen, Konzepte, konkrete PR-Maßnahmen etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum des Auftragnehmers – sofern nicht vertraglich anders vereinbart. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit dem Auftragnehmer darf der Kunde die Leistungen des Auftragnehmers nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Änderungen von Leistungen des Auftragnehmers durch den Kunden sind - sofern nicht anders vereinbart - nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen des Auftragnehmers, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung des Auftragnehmers erforderlich. Dafür steht dem Auftragnehmer und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
9. Kennzeichnung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf Auftragnehmer und auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
10. Genehmigung/Freigaben
Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden Leistungen des Auftragnehmers sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen des Auftragnehmers überprüfen lassen. Der Auftragnehmer veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
11. Termine
Der Auftragnehmer bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zuständigen Rechte, wenn er dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an den Auftragnehmer. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern des Auftragnehmers - entbinden den Auftragnehmer von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
12. Zahlung
Bei Aufträgen mit einem Gesamtwert ab EUR 1.500.- behält sich der Auftragnehmer vor, ein Drittel des vereinbarten Honorars mit Erteilung des Auftrags in Rechnung zu stellen. Workshop-Gebühren werden generell im Vorhinein in Rechnung gestellt. Die Zahlung (Bankeingang spätestens 3 Tage vor Workshop-Termin) gilt somit als Teilnahmebestätigung. Rechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 4% p.a. über der Bankrate als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
11. Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch den Auftragnehmer schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung durch den Auftragnehmer zu. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Hand-
lungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässig-
keit des Auftragnehmers beruhen.
12. Haftung
Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei den vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Kommunikationsmaßnahmen ist ausdrücklich der Kunde verantwortlich. Insbesondere wird der Kunde eine vom Auftragnehmer vorgeschlagene Maßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Maßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung des Auftragnehmers für Ansprüche, die auf Grund der Maßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Maßnahme der Auftragnehmer selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde den Auftragnehmer schad- und klaglos. Der Kunde hat dem Auftragnehmer somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die dem Auftragnehmer daraus entstehen.
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass der von ihm angelieferte Inhalt (Texte, Bilder, Logo usw.) frei von Rechten Dritter ist, die die vertragsgemäße Nutzung ausschließen oder einschränken. Der Vertragspartner stellt den Auftragnehmer von allen derartigen Ansprüchen Dritter frei. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Richtigkeit und Zulässigkeit der angelieferten Inhalte. Bei der Erstellung von Inhalten (Texte, Bilder, Logo) hat der Vertragspartner die einschlägigen Handelsbräuche, anerkannten Regeln der Technik sowie die gesetzlichen, behördlichen und fachverbandlichen Vorschriften zu beachten. Der Vertragspartner hat insbesondere die erforderlichen wettbewerbsrechtlichen, datenschutzrechtlichen und urheberrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Der Vertragspartner stellt den Auftragnehmer von solchen Ansprüchen Dritter frei. Der Auftragnehmer behält sich vor, Inhalte, die gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßen, von der Benutzung auszuschließen.
Der Auftragnehmer haftet für etwaige Schäden nur, falls der Auftragnehmer eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Erfolgt die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) durch den Auftragnehmer nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung des Auftragnehmers auf insgesamt höchstens den Auftragswert begrenzt. Dasselbe gilt im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten durch Angestellte, Mitarbeiter oder Beauftragte, die nicht Organ oder leitende Angestellte des Auftragnehmers sind. Es besteht keine Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Mängelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbegrenzungen gelten für jede Haftung einschließlich Verzug, Unmöglichkeit oder Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung, schuldhafter Verletzung von Gewährleistungspflichten und unerlaubter Handlung. Sie gelten insbesondere nicht, soweit es sich um Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder um Haftungsfälle gemäß des Produkthaftungsgesetzes handelt.
13. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Auftragnehmer, auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz des Auftragnehmers örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart. Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.
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